Gemäss gutachterlicher Feststellung war die Menge an freier Luft (mind. 300 ml) 48 Stunden nach einer laparoskopischen Sigmaresektion aussergewöhnlich gross und nicht mehr allein mit postoperativen Veränderungen erklärbar. Dem ergänzenden Aktengutachten kann schliesslich entnommen werden, dass es mit dem makroskopischen wie auch mikroskopischen Befund aus Sicht der beurteilenden Rechtsmediziner klar war, dass die Bauchfellentzündung bereits zum Zeitpunkt der CT-Abdomen Untersuchung vorgelegen hat (pag. 362).