977, S. 35 der Urteilsbegründung). Trotz dieser Umstände beruhigte der Beschuldigte seinen Patienten und teilte diesem mit, dass aktuell absolut kein Handlungsbedarf bezüglich einer chirurgischen Revision bestehe. Gemäss gutachterlicher Feststellung war die Menge an freier Luft (mind. 300 ml) 48 Stunden nach einer laparoskopischen Sigmaresektion aussergewöhnlich gross und nicht mehr allein mit postoperativen Veränderungen erklärbar.