Auch Dr. F.________ erwähnte diese erstmals, nachdem sie vom Beschuldigten zuvor in der Hauptverhandlung ins Feld geführt wurde. Die angewandte Operationsmethode steht deshalb den Schlussfolgerungen der Gutachten nicht entgegen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass in den Akten alle notwendigen Informationen vorhanden sind, welche für die Beurteilung des Todesfalls von G.________ sel. nötig sind. Zusammenfassend kann deshalb festgestellt werden, dass alle drei Gutachten im Hinblick auf die Feststellung der freien Luft im Bauchraum von G.________ sel. schlüssig und nachvollziehbar sind.