Der Beschuldigte hat diese Operationsmethode erstmals an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung erwähnt. Weder findet sie sich in den Patientenakten noch wurde im Rahmen der Stellungnahmen zu den einzelnen Gutachten während des Verfahrens vorgebracht, die in den Gutachten gezogenen Schlüsse seien aufgrund der AirSeal-Methode zu relativieren. Selbst im Fragenkatalog an Prof. Dr. med. S.________ zur Erstellung des Parteigutachtens wird seitens der Verteidigung bzw. des Beschuldigten die Operationsmethode AirSeal mit keinem Wort erwähnt. Auch Dr. F._____