Er bemerkte ferner die Menge freier Luft, welche er als störend empfand. Die Gutachten kamen übereinstimmend zum Schluss, dass die Menge freier Luft viel zu gross war, um dies als normalen postoperativen Befund 48 Stunden nach der laparoskopischen Operation zu beurteilen. Die Kammer erachtet das Vorbringen der Operationsmethode (AirSeal) als nachgeschoben. Der Beschuldigte hat diese Operationsmethode erstmals an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung erwähnt.