Er habe G.________ sel. auf der Station gesagt, dass das CT nicht auffällig gewesen sei und dass chirurgisch kein Handlungsbedarf bestehe (pag. 767, Z. 35-48). Der Beschuldigte erklärte sodann, dass mässig viel Luft bedeute, es habe mehr Luft als normal. Es sei aber wichtig zu wissen, dass G.________ sel. mit der AirSeal-Methode operiert worden sei (pag. 770, Z. 1-6). Dem Beschuldigten wurde seine eigene Aussage vorgehalten, wonach es ihn gestört habe, dass dort viel Luft drin gewesen sei und er wurde danach gefragt, was das bedeute. Weiter hätten die Gutachten gesagt, dass zu viel Luft drin sei. Er habe gesagt, es sei etwas los gewesen, es habe ihn gestört.