stört. Der Beschuldigte beurteilte somit die Menge Luft nach der erfolgten Operation anhand der CT Bilder, welche zwei Tage nach der Operation aufgenommen wurden und stellte keinen direkten Vergleich zu einem gesunden Patienten an. Der Vorinstanz ist zuzustimmen, wonach der Beschuldigte diesen Ausdruck derart verwendete, als dass er die von ihm auf den CT-Bildern gesehene Menge Luft im Bauchraum von G.________ sel. zu diesem Zeitpunkt nicht erwartet hatte – im Vergleich zu einem anderen Patienten im gleichen Zeitraum nach derselben Operation (pag. 976, S. 34 der Urteilsbegründung), nicht aber im Vergleich zu einem gesunden Patienten.