Es ist offensichtlich, dass der postoperative Verlauf bei G.________ sel. nicht wie vorgesehen und üblich verlaufen ist. Deshalb schlägt die Erklärung zur Bedeutung des Begriffs «störend» als «vom Befund eines gesunden Menschen abweichend» fehl. Die Aussagen des Beschuldigten sind aus Sicht der Kammer denn auch nicht so zu verstehen. Dieser schilderte einerseits, dass ihn die Schmerzen und insbesondere die starke zusätzliche Medikation (z.B. durch Morphium) gestört habe und dadurch das ganze Fast-Track Schema ins Stocken geraten sei. Andererseits störte ihn die Menge freier Luft. Obwohl diese Menge Luft allenfalls normal gewesen sein könnte nach einer Laparoskopie, hat ihn diese ge-