Dagegen erwähnte der Beschuldigte an dieser Stelle, als er explizit auf das Ausmass der Luft und die Schlussfolgerung des Gutachtens angesprochen wurde, die AirSeal- Methode mit keinem Wort. Dies wäre an dieser Stelle zu erwarten gewesen, wenn diese Operationsmethode eine Erklärung für die Menge freier Luft hätte liefern können. Der Beschuldigte widersprach sodann den Aussagen von Dr. F.________, wonach ein Radiologe das Röntgenbild nur beurteilen könne, wenn der Chirurg dabei sei. Das stimme nicht. Wie viel Luft und Flüssigkeit toleriert werden könne, hänge von der Operation ab. Insofern stimme es schon (pag. 58, Z. 205-208).