10). Der Beschuldigte wurde insgesamt drei Mal befragt. Am 20. Dezember 2011 wurde er von der Staatsanwaltschaft als Auskunftsperson und anlässlich der Hauptverhandlung vom 15. Dezember 2015 und der Fortsetzungsverhandlung vom 7. Dezember 2016 jeweils als Beschuldigter einvernommen. Es werden an dieser Stelle die hinsichtlich der durchgeführten CT-Untersuchung und deren Beurteilung relevanten Aussagen wiedergegeben und gewürdigt. Auf die übrigen Aussagen wird zu einem späteren Zeitpunkt einzugehen sein. Auf die Frage, weshalb er eine CT-Untersuchung habe durchführen lassen, antwortete der Beschuldigte: