12.3.2.4 Zum Gedächtnisprotokoll und zu den Einvernahmen vom Beschuldigten Bezüglich der CT-Untersuchung und deren Beurteilung kann dem Gedächtnisprotokoll des Beschuldigten entnommen werden, dass er zur Beruhigung der Situation mit G.________ sel. besprochen habe, notfallmässig eine CT-Untersuchung des Abdomens/Beckens durchführen zu lassen. Diese habe einen normalen postoperativen Befund mit einem meteoristisch aufgetriebenen Magen mit vermehrter Flüssigkeitsansammlung, auch im Dünndarmbereich und wenig Meteorismus im Colonbereich gezeigt.