direkte Hinweise für eine Anastomoseninsuffizienz hat er keine festgestellt. Entgegen seinem schriftlich verfassten Bericht vom 19. August 2010 hat er eine Anastomoseninsuffizienz gemäss seinen mündlichen Ausführungen nicht ausgeschlossen. 12.3.2.3 Parteigutachten von Prof. S.________ vom 7. Oktober 2013 Das Gutachten von Prof. Dr. med. S.________ aus X.________ (Ort) (Deutschland) vom 7. Oktober 2013 (pag. 612 ff.) wurde von Rechtsanwalt B.________ mit Eingabe vom 2. Juli 2014 (pag. 608 ff.) eingereicht und mit Verfügung vom 11. Juli 2014 zu den Akten genommen (pag.