Die freie Luft hätten sie besprochen und die Frage habe gelautet, ob dies noch normal sei 48 Stunden nach der Operation. Der Beschuldigte habe ihm gesagt, dass die Entzündungszeichen noch im Normbereich gewesen seien. Keine Entzündungszeichen, keine Sepsis. Wenn es solche Zeichen gegeben hätte, wäre die Situation eine andere gewesen. Das müsse der Chirurg entscheiden und nicht er (pag. 892, Z. 16-27). Die Verantwortung von Dr. F.________ bildet nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Dieser wurde mit demselben Urteil wie der Beschuldigte vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung zum Nachteil von G.________ sel. freigesprochen.