Deshalb habe er dies gesagt. Damit habe er die Anastomoseninsuffizienz aber nicht ausgeschlossen (pag. 35, Z. 372-376). Anlässlich der Hauptverhandlung vom 15. Dezember 2015 bestätigte Dr. F.________, dass er den Beschuldigten darauf hingewiesen habe, dass mässig viel Luft vorhanden gewesen sei. Die Anastomose sei gut sichtbar gewesen. Es habe keine Luft um die Anastomose herum gehabt. Es habe etwas wenig freie Flüssigkeit intraperitoneal und mässig freie Luft im Magen und in den Darmschlingen gegeben (pag. 777, Z. 4-8). Die AirSeal-Methode erwähnte Dr. F.______