32, Z. 266 f.). Weiter führte Dr. F.________ aus, dass der Interpretationsspielraum 48 Stunden nach der Operation sehr gross sei, ob zu viel oder zu wenig Luft und Flüssigkeit vorhanden gewesen sei (pag. 32, Z. 273 f.). Deshalb sei der Input des Chirurgen sehr wichtig (pag. 33, Z. 275). Der Beschuldigte habe die Luft als postoperativ zulässig interpretiert (pag. 35, Z. 387). Dr. F.________ habe die Anastomose gesehen und habe keine Hinweise für eine Insuffizienz erkennen können. Er habe sie aber nicht ausgeschlossen (pag. 34, Z. 313 f.). Der im Bericht von Dr. F.________ festgehaltene Befund sei gemeinsam mit dem Beschuldigten erhoben worden.