Der Entscheid, ob reoperiert werden solle oder nicht, liege beim Chirurgen und nicht beim Radiologen (pag. 17). Dr. F.________ bestätigte in seinen Einvernahmen durchwegs sein Gedächtnisprotokoll vom Januar 2011, wonach die gemeinsame Besprechung um ca. 17:05 Uhr stattgefunden und etwa 10 bis 20 Minuten gedauert habe (pag. 776, Z. 39-43). Es galt aufgrund des aktuellen postoperativen Zustands eine Erklärung für die grossen Schmerzen von G.________ sel. zu finden (pag. 32, Z. 259 f. u. 264). Es sei ihnen [Anm.: Dr. F.________ und dem Beschuldigten] aufgefallen, dass mässig viel Luft vorhanden sei. Diese Luft und die Flüssigkeit hätten sie zusammen besprochen (pag. 32, Z. 266 f.).