_ habe der Patient [Anm.: G.________ sel.] am 18. August 2010 um 16:00 Uhr das Kontrastmittel getrunken und sei um 16:40 Uhr in den CT-Raum der Radiologie gebracht worden. Anschliessend sei die CT des Abdomens und des Beckens mit der genauen Zeitangabe 16:58 Uhr auf den Bildern erfolgt. Unmittelbar danach, d.h. etwa 17:05 Uhr sei der Beschuldigte zu ihm in den CT Raum der Radiologie gekommen und sie hätten die Bilder direkt am Bildschirm gemeinsam besprochen.