__ falsch interpretiert hat, sind neben den Gutachten im Übrigen insbesondere die Aussagen von Dr. F.________ und des Beschuldigten sowie die jeweiligen Gedächtnisprotokolle heranzuziehen. 12.3.2.2 Zum Gedächtnisprotokoll und zu den Einvernahmen von Dr. F.________ Dr. F.________ erstellte sein Gedächtnisprotokoll 2011, als er erfahren hat, dass er beschuldigt wird (pag. 29, Z. 153 f.). Sein Gedächtnisprotokoll wurde anlässlich seiner Einvernahme vom 19. Oktober 2011 zu den Akten erkannt (pag. 29; pag. 40). Gemäss Dr. F.________ habe der Patient [Anm.: G.__