Der Beschuldigte hatte während des Verfahrens mehrfach die Möglichkeit zu den Gutachten Stellung zu nehmen. Zu keinem Zeitpunkt wurde die AirSeal-Methode erwähnt oder geltend gemacht, die in den Gutachten aufgrund der freien Luft gezogenen Schlüsse seien aufgrund der angewandten Operationsmethode zu relativieren. Selbst im Fragenkatalog an Prof. Dr. med. S.________ zur Erstellung des Parteigutachtens wurden seitens der Verteidigung bzw. des Beschuldigten die Operationstechnik AirSeal mit keinem Wort erwähnt, obwohl die Frage der freien Luft sehr prominent thematisiert wurde.