insbesondere zu viel freie Luft, aber auch Flüssigkeit, befunden hat. Die Gutachter hielten übereinstimmend fest, dass die CT-Bilder von Dr. F.________ und dem Beschuldigten gemeinsam falsch interpretiert wurden, womit der erste Fehler bereits unmittelbar nach der CT-Untersuchung begangen wurde. Der Verteidigung kann nicht gefolgt werden, sofern diese geltend macht, dass die gemeinsame Beurteilung der CT-Bilder an der klinischen Beurteilung nichts zu ändern vermag. Das Gutachten vom 11. Februar 2011 hält – wie von der Verteidigung vorgebracht – fest, dass aufgrund des Krankheitsbilds von G._