Dieses nennt unter anderem das CT-Abdomen mit deutlicher freier Luft als möglichen Hinweis dafür, dass sich im Bauch von G.________ sel. ein nicht natürlicher postoperativer Verlauf abgespielt habe (pag. 360). In Verbindung mit der Beurteilung der CT-Abdomen Untersuchung vom 18. August 2010 hätten offensichtlich zwei Ärzte einen Fehler in der Interpretation der Bilder gemacht (pag. 362). Die Gutachter des IRM kommen deshalb übereinstimmend mit den Fachgutachtern des Stadtspitals M.________ (Krankenhaus) zum Schluss, dass der Beschuldigte eine grobe Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht begangen habe.