37 dass es in der CT-Untersuchung störend viel freie Luft habe, sei es eine grobe Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht, einen solchen Patienten nicht sofort ärztlich zu untersuchen (pag. 288). Zu demselben Ergebnis gelangte das ergänzende Aktengutachten vom 23. Januar 2014. Dieses nennt unter anderem das CT-Abdomen mit deutlicher freier Luft als möglichen Hinweis dafür, dass sich im Bauch von G.________ sel. ein nicht natürlicher postoperativer Verlauf abgespielt habe (pag.