Schliesslich hielten die Gutachter fest, dass der Beschuldigte die viele freie Luft zur Kenntnis hätte nehmen und damit die weiter persistierenden Schmerzen des Patienten hätte ernst nehmen müssen (pag. 284). Wenn abends um 21:00 Uhr das Pflegepersonal den verantwortlichen Chirurgen telefonisch informiere, dass der Patient trotz Schmerztherapie erneut heftige Unterbauchschmerzen habe und der Chirurg zudem wisse,