Unabhängig davon, wer die CT-Bilder nun konkret beurteilt hat, hält das Gutachten so oder anders eine Fehlinterpretation dieser Bilder fest. Auf das Ergebnis der Gutachter kann deshalb insofern abgestellt werden, als dass es in Übereinstimmung mit den beiden anderen Gutachten – welche nun vom richtigen Sachverhalt ausgegangen sind – festhält, dass die CT-Bilder falsch interpretiert wurden. Das Ergänzungsgutachten vom 26. Februar 2013 beurteilte den Sachverhalt so, dass die Menge des Pneumoperitoneums von G.________ sel. in der CT- Untersuchung vom 18. August 2010 viel zu gross gewesen sei, um dies einfach als normalen postoperativen Befund 48 Stunden nach laparoskopisch durchgeführter