36 Bilder bei der Erstellung des Ergänzungsgutachtens berücksichtigen (pag. 264; Ergänzungsgutachten vom 26.02.2013, pag. 278 ff.). Im Ergebnis führte diese fehlende Information der gemeinsamen Beurteilung der CT-Bilder dazu, dass Dr. F.________ im Gutachten vom 11. Februar 2011 die alleinige Verantwortung für die Fehlinterpretation dieser Bilder zugeschrieben wurde. Unabhängig davon, wer die CT-Bilder nun konkret beurteilt hat, hält das Gutachten so oder anders eine Fehlinterpretation dieser Bilder fest.