Die Gutachter schliessen daraus, dass der Radiologe Dr. F.________ am 18. August 2010 die forensisch-autopisch nachgewiesene Darmnaht-Insuffizienz übersehen habe. Er hätte mindestens die Kliniker darauf hinweisen sollen, dass er eine Anastomoseninsuffizienz nicht ausschliessen könne. Aufgrund des von beiden Professoren beschriebenen CT-Befundes mit viel freier Flüssigkeit und Luft wäre die Indikation zur Notfall-Relaparoskopie oder -tomie eindeutig gegeben gewesen und es dürfe davon ausgegangen werden, dass der Beschuldigte den Patienten bei Kenntnis dieses Befundes mit grosser Wahrscheinlich reoperiert hätte.