35 enz zumindest nicht haben ausschliessen können. Beide Radiologen würden trotz kürzlich erfolgter Bauchoperation ungewöhnlich viel Luft und Flüssigkeitsansammlungen im Bauchraum beschreiben. Wäre dieser Befund am Nachmittag des 18. August 2010 an den Beschuldigten übermittelt worden, hätte dieser den Patienten mit grosser Wahrscheinlichkeit umgehend einer chirurgischen Intervention, wie zum Beispiel einer Relaparotomie, zugeführt (Anm.: