Zu den Gutachten des IRM und des Stadtspitals M.________ (Krankenhaus) Gemäss dem Gutachten vom 11. Februar 2011 stehe die soeben genannte Beurteilung von Dr. F.________ im Gegensatz zu der mündlichen Beurteilung von Prof. U.________ und der schriftlichen Beurteilung von Prof. V.________, welche beide aufgrund des am 18. August 2010 durchgeführten CTs eine Anastomoseninsuffizi-