Nach dem Versterben von G.________ sel.] ist unter anderem Folgendes festgehalten: Mässiggradig freie postoperative Luft intraperitoneal. Regelrechte Darstellung der Anastomose im kleinen Becken. Keine Hinweise für eine Anastomoseninsuffizienz. Wenig freie postoperative Flüssigkeit intraabdominal. Keine Hinweise für eine abszessverdächtige Luft- Flüssigkeitskollektion (pag. 119). Dem Gedächtnisprotokoll des Beschuldigten lassen sich sodann keine Hinweise auf eine gemeinsam mit Dr. F.________ vorgenommene Besprechung der CT- Bilder im Anschluss an die CT-Untersuchung entnehmen.