34 hätten sie nicht gerne, da dieses als Nebenwirkung den Darm lähme. Erklärend führte der Beschuldigte hierzu aus, dass ein gelähmter Darm wie ein schlaffer Sack sei. Es könne nichts gegessen und getrunken werden und es gebe keinen Stuhlgang. Das blockiere alles (pag. 770, Z. 12-15, Z. 20-23 u.Z. 26).