Somit hätten auch genügend Hinweise für die Durchführung der notfallmässigen CT-Untersuchung vorgelegen. Als Schlussfolgerung lässt sich dem Gutachten entnehmen: «Wenn abends um 21:00 Uhr das Pflegepersonal den verantwortlichen Chirurgen telefonisch informiert, dass der Patient trotz Schmerztherapie erneut „heftige Unterbauchschmerzen hat“ und der Chirurg zudem weiss, dass es in der CT-Untersuchung „störend“ viel freie Luft hat, ist es eine grobe Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht, einen solchen Patienten nicht sofort ärztlich zu untersuchen.» Nichts anderes kann dem ergänzenden Aktengutachten vom 23. Januar 2014 entnommen werden.