durch den Beschuldigten entnommen werden kann. Zu demselben Ergebnis gelangte das Ergänzungsgutachten vom 26. Februar 2013. Zwar hält dieses im Zusammenhang mit den Ergänzungsfragen zur Todesursache fest, dass der frühpostoperative Verlauf alles andere als normal und erwartet erfolgt sei (pag. 280). Aus der Beantwortung der Ergänzungsfragen des ärztlichen Fehlverhaltens lässt sich jedoch entnehmen, dass das ärztliche Fehlverhalten insbesondere in der nächsten Phase, ausgehend von der Beurteilung der CT-Bilder, zu sehen ist. Dessen ungeachtet hielten die Gutachter – diesmal entgegen der Privatgutachten – fest, dass genügend Hinweise vorgelegen hätten, dass «irgendetwas los war».