Zu demselben Ergebnis gelangte das Parteigutachten von Prof. S.________ vom 7. Oktober 2013, wonach der Operationsverlauf und die Dichtigkeitsprüfung keinerlei Anlass zu irgendeiner Besorgnis gegeben hätten, weshalb die Indikation zum Fast-Track-Verfahren korrekt gewesen sei (pag. 614). Damit geht aus den Gutachten und den Ausführungen von PD Dr. med. P.________ übereinstimmend hervor, dass die Operation lege artis erfolgt ist. Die aufgetretene und als Todesursache festgestellte ausgedehnte kotige Bauchfellentzündung infolge einer Leckbildung im Dickdarm ist nicht auf einen Operationsfehler zurückzuführen.