Die Gutachter warfen deshalb die Frage auf, ob G.________ sel. nach der Operation sorgfältig überwacht worden sei und ob die Anastomoseninsuffizienz hätte erkannt werden können resp. hätte erkannt werden müssen (pag. 174). Gemäss Ergänzungsgutachten vom 26. Februar 2013 würden keine Hinweise vorliegen, wonach die Heftklammern bei der Operation nicht fachgerecht befestigt worden seien. Die Operation sei gemäss Operationsbericht vom 16. August 2010 lege artis erfolgt. Die Anastomose sei spannungsfrei, makroskopisch dicht und durchblutet gewesen. Die Staplerringe seien komplett und auch die intraoperativ durchgeführte Luftdichtigkeitsprüfung sei unauffällig gewesen.