Dagegen kann diesem Sprechstundenbericht sowie dem Gedächtnisprotokoll (vgl. Ausführungen hiernach) die Operationstechnik AirSeal nicht entnommen werden. Gemäss Gedächtnisprotokoll des Beschuldigten verlief die am 16. August 2010 durchgeführte Operation ohne Komplikationen (pag. 9), was von den Gutachtern bestätigt wird (pag. 174; pag. 281). Das Gutachten vom 11. Februar 2011 gelangte unter dem Titel «Präoperative Abklärung und Operation» zum Schluss, dass postoperativ, aber immer noch ex ante betrachtet keine Hinweise für ein erhöhtes Risiko bezüglich einer Darmnaht-Insuffizienz bestanden hätten. Die Gutachter warfen deshalb die Frage auf, ob G.________ sel.