31 (Stichwort «Darmbakterien im Herzblut») gingen die Meinungen der Gutachter auseinander. Die unterschiedlichen Ansichten hinsichtlich einer allfällig beginnenden Sepsis vermögen an der klar und übereinstimmend festgestellten Todesursache jedoch nichts zu ändern, weshalb sowohl auf die Ausführungen in den Gutachten als auch auf jene von PD Dr. med. P.________ abgestellt werden kann. 12.3 Zum ärztlichen Fehlverhalten des Beschuldigten Vorliegend gilt es einerseits zu beurteilen, ob G.___