12.2.4 Zusammenfassende Würdigung zur Todesursache Insgesamt machte PD Dr. med. P.________ klare, strukturierte sowie nachvollziehbare und folglich glaubhafte Aussagen. Er vermochte die Todesursache insbesondere in Übereinstimmung mit dem Gutachten vom 11. Februar 2011 zu begründen und konnte ein anderweitiges akutes oder chronisches Krankheitsgeschehen, was an eine konkurrierende Todesursache denken liesse, ausschliessen. Die scheinbaren Unstimmigkeiten in den Histologieprotokollen vom 11. Februar 2011 und vom 28. Januar 2014 vermochte PD Dr. med. P.________ durchaus verständlich zu erklären und aufzuheben.