654 f., Z. 270-282). Eine eigentliche unterschiedliche Beurteilung könne lediglich hinsichtlich der Milz festgehalten werden. PD Dr. med. P.________ ist der Ansicht, dass es sich im ersten Histologieprotokoll um einen Wahrnehmungsfehler gehandelt habe. Sie seien im ergänzenden Aktengutachten zur Auffassung gekommen, dass kein Anhaltspunkt für einen septischen Vorgang vorgelegen habe (pag. 654, Z. 256-266). Diese angeblichen Differenzen und für einen Laien teilweise unverständlichen Ausführungen vermochte PD Dr. med. P.________ zu erklären und aufzulösen. 12.2.4 Zusammenfassende Würdigung zur Todesursache Insgesamt machte PD Dr. med. P._____