Zudem sei eine Bauchfellentzündung in diesem Ausmass, auch ohne Nachweis einer Sepsis, völlig ausreichend und geeignet, den Tod eines «gesunden» Menschen zu erklären (pag. 649, Z. 79-82). Er könne nicht ausschliessen, dass es sich bei den festgestellten Bakterien im Herzblut nicht um Fäulnisbakterien gehandelt habe (pag. 652, Z. 170). Es würden sich keine sicheren Anhaltspunkte für eine Blutvergiftung erkennen lassen. Weitere Befunde, die auf eine beginnende Blutvergiftung hindeuten würden, habe er den Akten nicht entnehmen können (pag. 652, Z. 180-181 u. 190-191).