656, Z. 333-334). Anders als im rechtsmedizinischen Gutachten vom 11. Februar 2011 sieht PD Dr. med. P.________ keine sicheren Anhaltspunkte für eine Sepsis. Diese vom Gutachten abweichende Einschätzung vermag Dr. P.________ logisch, detailliert und nachvollziehbar darzulegen. So führte er einleitend aus, dass die Feststellung von Darmbakterien im Herzblut verschiedene Erklärungen haben könne. Dieser Nachweis könne alternativ auch als postmortaler Fäulnisprozess interpretiert werden (pag. 649, Z. 73-74 u. 82-84). Zudem sei eine Bauchfellentzündung in diesem Ausmass, auch ohne Nachweis einer Sepsis, völlig ausreichend und geeignet, den Tod eines «gesunden» Menschen zu erklären (pag.