Die Annahme, dass das am Schluss eingetretene Kreislaufversagen auf diesem Krankheitsprozess beruhe, sei vernünftig. Aber eine weitere objektivierbare Differenzierung als die manifeste ausgedehnte Bauchfellentzündung und der anschliessende Todeseintritt gebe es in diesem Bereich nicht (pag. 651, Z. 158-160). Bezogen auf die nachvollziehbare ausgedehnte Bauchfellentzündung schliesst sich PD Dr. med. P.________ den Schlussfolgerungen des IRM Gutachtens vom 11. Februar 2011 an (pag. 655, Z. 295-296). Der Tod sei Folge der Leckbildung im Dickdarm über eine ausgedehnte kotige Bauchfellentzündung gewesen (pag. 656, Z. 333-334).