Es gebe keine Anhaltspunkte für ein anderweitiges akutes oder chronisches Krankheitsgeschehen, welches an eine konkurrierende Todesursache denken liesse (pag. 650, Z. 101-103). Der Schweregrad der Entzündung der Bauchhöhle sei maximal ausgeprägt gewesen. Einen deutlicheren oder schlimmeren Befund könne es bezüglich dieser Diagnose nicht geben (pag. 651, Z. 135-136). Als Morphologen würden sie den Krankheitsprozess und die Todesfolge sehen. Die Annahme, dass das am Schluss eingetretene Kreislaufversagen auf diesem Krankheitsprozess beruhe, sei vernünftig.