klar, strukturiert und nachvollziehbar. Die im IRM Gutachten vom 11. Februar 2011 festgehaltene Todesursache wird von PD Dr. med. P.________ bestätigt. Der Hauptbefund sei ein Leck im Bereich des Dickdarms gewesen, aus dem es zum Austritt von total ca. 450 ml kotiger Flüssigkeit in die Bauchhöhle gekommen sei. Dies habe zu einer sogenannten kotigen 4-quadranten Peritonitis ge-