Zu den Aussagen von PD Dr. med. P.________ Den nachfolgenden Ausführungen ist zu entnehmen, dass es angesichts des eindeutigen und für die Todesursache adäquaten makroskopischen Befundes nicht erforderlich gewesen ist, das Blut weiteren Abklärungen zu unterziehen. Ferner lassen sich allfällige Unstimmigkeiten zwischen den Histologieprotokollen zu den Gutachten vom 11. Februar 2011 und vom 28. Januar 2014 erklären und auflösen. PD Dr. med. P.________ beantwortete die Fragen nach der Todesursache von G.________ sel. klar, strukturiert und nachvollziehbar.