647 ff.). 12.2.1 Zu den Gutachten Der Beurteilung des IRM im Gutachten vom 11. Februar 2011 ist zu entnehmen, dass ein kleines Leck mit 0.5 cm Durchmesser im Bereich der Anastomose des Dickdarms bestanden habe, aus welchem ca. 450 ml kotige Flüssigkeit in die Bauchhöhle ausgetreten sei. Diese kotige Flüssigkeit habe zu einer Entzündung in der Bauchhöhle und – aufgrund der daraus resultierenden Kreislaufmehrbelastung – zum Tod infolge akuten Herzversagens geführt. Todesursächlich begünstigend dürfte das ebenfalls im Rahmen des Kotaustritts in die Bauchhöhle bedingte Vorhandensein