In diesem Gutachten galt es konkret die Fragen «Wo finden sich in den Patientenakten die objektivierbaren Hinweise auf die Entzündung in der Bauchhöhle, welche gemäss gutachterlicher Feststellung zum Tod durch akutes Herzversagen geführt haben (vgl. Beurteilung auf S. 10 Mitte des IRM- Gutachtens vom 11.02.2011)?» sowie «In welcher Quantität lagen Hinweise für die gutachterlich festgestellte Entzündung in der Bauchhöhle vor?» zu beantworten. - Die Aussagen von PD Dr. med. P.______