Dies stellte Anlass dazu dar, ein weiteres Gutachten erstellen zu lassen. In Ergänzung des im ersten Gutachten geschilderten Sachverhalts sollten die Gutachter diesen Umstand der gemeinsamen Besprechung der CT-Bilder bei der Erstellung des Ergänzungsgutachten berücksichtigen (pag. 264; Ergänzungsgutachten vom 26.02.2013, pag.