nur für kurze Zeit ertragbar gewesen. Diese Ausführungen lassen sich, wie nachfolgend noch aufzuzeigen sein wird, mit den übrigen Beweismitteln in Einklang bringen. Dass G.________ sel. nach der Operation vom 16. August 2010 immer wieder unter starken Schmerzen litt, wird zudem nicht weiter bestritten. 12.2 Zur Todesursache von G.________ sel. Zur Beurteilung der Todesursache von G.________ sel. sind insbesondere die folgenden objektiven und subjektiven Beweismittel von Bedeutung: - Die Patientenakten des H.________ (Krankenhaus) (pag.