74, Z. 71-74). Sie schilderten, dass das Pflegepersonal etwas überfordert gewesen sei mit der Situation und sie sich nicht ernst genommen gefühlt hätten, weshalb sie auch eine Verlegung von G.________ sel. in das W.________(Krankenhaus) in Erwägung gezogen hätten. D.________ bestätigte aus ihrem Gedächtnisprotokoll, dass es am 18. August 2010 ein Telefongespräch zwischen G.________ sel. und dem Beschuldigten gegeben hätte. Sie sei während des Gesprächs neben ihm im Bett gesessen. Ihr Vater habe aber nicht so viel sagen können. Er habe einfach «mhm» und «ja» gesagt.