Der Beschuldigte habe ihnen während dieses Gesprächs erläutert, dass er nicht zufrieden gewesen sei, dass dem Verstorbenen nach der Operation Morphin verabreicht worden sei. Am späteren Nachmittag des Mittwochs fand ein weiteres Gespräch mit dem Beschuldigten statt. G.________ sel. habe seine Schmerzen genau beschrieben. Der Beschuldigte habe ihnen mitgeteilt, dass die Laborwerte im Normalbereich gewesen seien und dass sie sich keine Sorgen machen müssten. Schliesslich sei die CT-Untersuchung angeordnet worden.